Das Insolvenzrecht ist ein Beratungsfeld, das neben einem Gesamtüberblick über wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge auch ein hohes Maß an Spezialisierung erfordert.
Aufgrund der Abwicklung zahlreicher Insolvenzverfahren und der langjährigen Beratung von Unternehmen, die in eine Krise geraten sind, verfügen wir über ein umfassendes Wissen, welches wir für individuell angepasste Lösungen einbringen können.
Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter auf Schuldner- und Gläubigerseite. Schwerpunkte sind die Vermeidung von Insolvenzen und die Sanierung des Unternehmens.
Insbesondere für Gesellschafter und Geschäftsführer stellen sich häufig zudem Fragen einer eventuellen persönlichen Haftung. In diesem Zusammenhang unterstützen wir die Sicherung ihrer Rechts- und Vermögenspositionen im Insolvenzfall.
Unsere Tätigkeitsfelder sind hier insbesondere:
- Beratung zur Sanierung und Restrukturierung
- Beratung des Geschäftsführers im Hinblick auf persönliche Haftung
- Überprüfung der Insolvenzreife
- Verhandlungen mit Banken und Großgläubigern
- Beratung bei der Liquidation (auch von Betriebsteilen)
- Erstellung von Insolvenzanträgen
- Durchsetzung von Sicherungsrechten in der Insolvenz
- Prüfung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Eigenkapitalersatz
- Beendigung von Verträgen in der Insolvenz
- Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren