Die zunehmende Zahl von Ehescheidungen legt bereits den Abschluss eines Ehevertrages noch vor Eheschließung nahe. Gleiches gilt bei der Entscheidung für ein unverheiratetes Zusammenleben, da auch hier sich eine vertragliche Gestaltung mittels individuell angepasster Vereinbarungen empfiehlt.
Auch in einer Ehekrise hilft die frühzeitige anwaltliche Beratung bei der Bewältigung des damit verbundenen Konfliktpotentials.
Frau Rechtsanwältin Dr. Böhm kann hierzu auf eine umfassende Erfahrung zurückgreifen und ist seit 2002 als Fachanwältin für Familienrecht tätig.
Unsere Tätigkeitsfelder sind hier insbesondere: