Regelmässig kommt es bei der Abwicklung von Bauvorhaben zu Auseinandersetzungen, die im günstigsten Fall durch eine vorherige Beratung zur Vertragsgestaltung vermeidbar gewesen wären. Im Falle der Auseinandersetzung gilt es, eventuelle Schäden für die ausführende Baufirma, der General- und Subunternehmen, der Architekten, Ingenieure und den Bauherrn/Auftraggeber so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Interessen des Mandanten außergerichtlich und gerichtlich optimal zu sichern und durchzusetzen.
Wir beraten in dem Zusammenhang in Fragen des Rechts für Architekten und Ingenieure, der Honararordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Verdingungsordnung für Bauleistungen nach der VOB/A und VOB/B und vertreten Ihre Interessen im Bauprozess.
Gerne stehen wir auch für Fragen von Immobilienkäufe, der Bauwerkverträge und Bauträgervereinbarungen zur Verfügung.