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Bank- und Kreditsicherungsrecht

Das Bank- und Kreditsicherungsrecht zählt zu den wichtigsten Bereichen des deutschen Wirtschaftsrechts. In einem sich durch Rechtsprechung und Gesetzgebung schnell ändernden Umfeld ergibt sich für Kreditnehmer und Kreditgeber ein umfangreicher Beratungsbedarf.

Zu unseren Mandanten zählen Privat- und Geschäftskunden der Banken sowie Kreditinstitute, die wir in den Bereichen Kreditsicherung und Finanzierung umfassend beraten.

Gerade im Zusammenhang mit dem Insolvenz- und Sanierungsrecht sind umfassende Kenntnisse notwendig, damit Interessen optimal vertreten werden.  Hierzu können wir auf  eine langjährige Erfahrung in der Beratung von Banken und Gläubigern in der Insolvenz ihrer Schuldner zurückgreifen.

Darüber hinaus  betreuen wir Mandanten in der Sanierung, Restrukturierung und Umfinanzierung.