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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein zentrales Betätigungsfeld unserer Kanzlei.

Zu unserem Mandantenkreis zählen Arbeitnehmer und Unternehmer, die wir im Bereich des  Individual- und Kollektivarbeitsrechts beraten und gerichtlich vertreten.

Dabei zeigt sich, dass bereits im Vorfeld personeller Umstrukturierungsmaßnahmen und kollektivrechtlicher Auseinandersetzungen ein erhöhter Beratungsbedarf besteht, nicht zuletzt um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden bzw. eine für die Interessenverfolgung günstige Ausgangsposition zu gewährleisten.  Wesentliche Probleme entstehen im Fall eines Betriebsübergangs, Kündigungen vor dem Hintergrund eines Erwerberkonzeptes.

Im Individualarbeitsrecht beraten wir insbesondere hinsichtlich des Zustandekommens, der Durchführung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Neben der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen gehört hierzu auch die Durchsetzung personeller Einzelmaßnahmen, so die Beratung bei Kündigungen sowie die Prozeßvertretung vor den Arbeitsgerichten.

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine umfassende Beratung, die auch sozialversicherungsrechtliche, steuerrechtliche und nicht zuletzt wirtschaftlichen Fragen berücksichtigt.